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   BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 766/96   

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https://dejure.org/2000,3478
BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 766/96 (https://dejure.org/2000,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2000 - 2 BvR 766/96 (https://dejure.org/2000,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2000 - 2 BvR 766/96 (https://dejure.org/2000,3478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtsstaatsprinzip - Rehabilitationsgericht - Rehabilitierung - Ermittlungsakte - DDR

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; StrRehaG § 1 Abs. 1; ; GVG/DDR § 52; ; GVG/DDR § 293 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StrRehaG § 1 Abs. 1
    Überprüfung von Urteilen im Rehabilitierungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 766/96
    Eine Verletzung des Rechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. dazu Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 -, NJW 2000, S. 418) ist dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht zu entnehmen.

    Eine Rehabilitierung muss allerdings dann erfolgen, wenn das DDR-Verfahren derart fehlerhaft war, dass die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachtet wurden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 -, NJW 2000, S. 418).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 766/96
    Ob die Annahme des Oberlandesgerichts, die Voraussetzungen für eine solche Abordnung hätten hier vorgelegen, zutrifft, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen; spezifisches Verfassungsrecht ist durch diese Annahme jedenfalls nicht verletzt (BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 766/96
    Im Rehabilitierungsverfahren ist das Urteil des DDR-Gerichts nicht unmittelbar am Grundgesetz zu messen; das Grundgesetz ist nach dem Beitritt der DDR nicht rückwirkend in deren Gebiet in Kraft gesetzt worden (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1993 - 1 BvL 42/92 -, DtZ 1994, S. 148).
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